Werkzeug
Hörgeräte-Lexikon
Die wichtigsten Begriffe rund ums Hörgerät, jeweils in einem Satz erklärt.
A
- Akustiker
- Hörakustiker, die Fachkraft, die Hörtests macht und Hörgeräte anpasst. Mehr dazu
- Altersschwerhörigkeit
- Schleichend nachlassendes Hören mit dem Alter, meist zuerst bei hohen Tönen. Mehr dazu
- Audiogramm
- Die Hörkurve aus dem Hörtest. Sie zeigt, wie laut ein Ton in jeder Tonhöhe sein muss, damit Sie ihn hören.
B
- Beidohrige Versorgung
- Ein Hörgerät auf jedem Ohr. Der Regelfall, wenn beide Ohren schlechter hören.
D
- Dezibel (dB)
- Maß für Lautstärke. Ein Hörverlust von 30 dB heißt: Töne müssen 30 dB lauter sein, damit Sie sie hören.
E
F
- Festbetrag
- Der feste Betrag, den die gesetzliche Kasse für ein Hörgerät zahlt: 704,37 € netto pro Gerät bei beidohriger Versorgung. Mehr dazu
- Freiburger Sprachtest
- Hörtest mit Zahlen und kurzen Wörtern. Er zeigt, wie gut Sie Sprache verstehen.
H
I
- Im-Ohr-Gerät (IdO)
- Hörgerät, das in der Ohrmuschel oder im Gehörgang sitzt. Mehr dazu
K
- Kassengerät
- Hörgerät ohne Aufpreis. Sie zahlen nur die Zuzahlung.
M
- Mehrkostenerklärung
- Ihre Unterschrift, dass Sie für ein teureres Gerät den Eigenanteil selbst zahlen. Mehr dazu
- Muster 15
- Das Formular, auf dem der HNO-Arzt das Hörgerät verordnet.
O
- Otoplastik
- Ohrpassstück, das nach einem Abdruck Ihres Ohrs gefertigt wird.
P
- Probetragen
- Testen von Hörgeräten im eigenen Alltag vor der Entscheidung. Kostenlos. Mehr dazu
T
- Tinnitus
- Ohrgeräusch wie Pfeifen oder Rauschen ohne äußere Ursache.
V
- Verordnung
- Das Rezept vom HNO-Arzt. Ohne sie zahlt die Kasse nicht. Mehr dazu
Z
- Zuzahlung
- Der gesetzliche Anteil, den Sie selbst zahlen: 10 € pro Hörgerät. Mehr dazu