Kosten & Krankenkasse

Hörgerät Zuzahlung und Eigenanteil: Was Sie wirklich zahlen

Die Zuzahlung für ein Hörgerät beträgt 10 € pro Gerät. Ein Eigenanteil kommt nur dazu, wenn Sie ein Gerät wählen, das mehr kostet als der Betrag der Krankenkasse.

Stand: November 20265 Min. LesezeitMit Quellen belegt

Älteres Paar liest gemeinsam einen Kostenvoranschlag
Älteres Paar liest gemeinsam einen Kostenvoranschlag

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Kurz gesagt

  • Zuzahlung: gesetzlich vorgeschrieben, 10 € pro Gerät.
  • Eigenanteil: freiwillig, nur bei Geräten über dem Festbetrag.
  • Wer seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Was ist der Unterschied zwischen Zuzahlung und Eigenanteil?

Die Zuzahlung zahlt jeder gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren. Der Eigenanteil ist der Aufpreis für ein teureres Gerät, den Sie selbst wählen.

Pflicht?
ZuzahlungJa, ab 18 Jahren
EigenanteilNein, freiwillig
Höhe
Zuzahlung10 % des Preises, 5 bis 10 € pro Gerät
EigenanteilPreis minus Festbetrag
Typisch
Zuzahlung10 € pro Gerät
Eigenanteil0 € bis mehrere tausend Euro
Rechtsgrundlage
Zuzahlung§ 61 SGB V
EigenanteilMehrkostenerklärung beim Akustiker

Wie hoch ist die Zuzahlung genau?

Die Zuzahlung beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Weil jedes Hörgerät mehr als 100 € kostet, sind es in der Praxis immer 10 € pro Gerät. Für beide Ohren zahlen Sie also 20 €.

Wie hoch ist ein typischer Eigenanteil?

Das hängt vom Gerät ab. Ein Kassengerät kostet Sie nur die Zuzahlung. Geräte mit Akku, Bluetooth oder besonders kleiner Bauform kosten oft einige hundert bis über tausend Euro Aufpreis pro Ohr. Spitzengeräte liegen darüber.

Lassen Sie sich immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben. Darauf steht, was die Kasse zahlt und was bei Ihnen bleibt.

Was zahlt meine Kasse?

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Lohnt sich ein Eigenanteil?

Das entscheiden Sie beim Probetragen. Vergleichen Sie ein Kassengerät und ein teureres Gerät in Ihrem Alltag: beim Gespräch in der Familie, im Restaurant, am Telefon. Hören Sie keinen Unterschied, brauchen Sie keinen Aufpreis zu zahlen.

Hilft Ihnen das teurere Gerät spürbar, kann die Kasse unter Umständen mehr zahlen. Mehr als den Festbetrag bekommen

Wie kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Sie werden befreit, wenn Ihre Zuzahlungen im Jahr eine Grenze überschreiten: 2 % Ihres Brutto-Einkommens, bei chronisch Kranken 1 %. Sammeln Sie dazu alle Quittungen für Zuzahlungen, zum Beispiel für Medikamente und Hilfsmittel, und stellen Sie bei Ihrer Kasse einen Antrag.

Der freiwillige Eigenanteil zählt nicht zu dieser Grenze.

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Häufige Fragen

Nein, der Hörtest beim Akustiker ist kostenlos.

Quellen

  1. § 61 SGB V, Zuzahlungen
  2. § 62 SGB V, Belastungsgrenze
  3. betanet: Hörhilfen

Geschrieben von Daniel, Gründer

Recherchiert seit 2026 zu Hörgeräten, Krankenkassen und Hörtests und belegt jede Angabe mit Quellen. So arbeiten wir

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