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Kurz gesagt
- Zuzahlung: gesetzlich vorgeschrieben, 10 € pro Gerät.
- Eigenanteil: freiwillig, nur bei Geräten über dem Festbetrag.
- Wer seine Belastungsgrenze erreicht hat, kann sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Was ist der Unterschied zwischen Zuzahlung und Eigenanteil?
Die Zuzahlung zahlt jeder gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren. Der Eigenanteil ist der Aufpreis für ein teureres Gerät, den Sie selbst wählen.
- Pflicht?
- ZuzahlungJa, ab 18 Jahren
- EigenanteilNein, freiwillig
- Höhe
- Zuzahlung10 % des Preises, 5 bis 10 € pro Gerät
- EigenanteilPreis minus Festbetrag
- Typisch
- Zuzahlung10 € pro Gerät
- Eigenanteil0 € bis mehrere tausend Euro
- Rechtsgrundlage
- Zuzahlung§ 61 SGB V
- EigenanteilMehrkostenerklärung beim Akustiker
Wie hoch ist die Zuzahlung genau?
Die Zuzahlung beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Weil jedes Hörgerät mehr als 100 € kostet, sind es in der Praxis immer 10 € pro Gerät. Für beide Ohren zahlen Sie also 20 €.
Wie hoch ist ein typischer Eigenanteil?
Das hängt vom Gerät ab. Ein Kassengerät kostet Sie nur die Zuzahlung. Geräte mit Akku, Bluetooth oder besonders kleiner Bauform kosten oft einige hundert bis über tausend Euro Aufpreis pro Ohr. Spitzengeräte liegen darüber.
Lassen Sie sich immer einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben. Darauf steht, was die Kasse zahlt und was bei Ihnen bleibt.
Was zahlt meine Kasse?
Drei Angaben, sofort ein Ergebnis.
Lohnt sich ein Eigenanteil?
Das entscheiden Sie beim Probetragen. Vergleichen Sie ein Kassengerät und ein teureres Gerät in Ihrem Alltag: beim Gespräch in der Familie, im Restaurant, am Telefon. Hören Sie keinen Unterschied, brauchen Sie keinen Aufpreis zu zahlen.
Hilft Ihnen das teurere Gerät spürbar, kann die Kasse unter Umständen mehr zahlen. Mehr als den Festbetrag bekommen
Wie kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?
Sie werden befreit, wenn Ihre Zuzahlungen im Jahr eine Grenze überschreiten: 2 % Ihres Brutto-Einkommens, bei chronisch Kranken 1 %. Sammeln Sie dazu alle Quittungen für Zuzahlungen, zum Beispiel für Medikamente und Hilfsmittel, und stellen Sie bei Ihrer Kasse einen Antrag.
Der freiwillige Eigenanteil zählt nicht zu dieser Grenze.
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Häufige Fragen
Quellen
Geschrieben von Daniel, Gründer
Recherchiert seit 2026 zu Hörgeräten, Krankenkassen und Hörtests und belegt jede Angabe mit Quellen. So arbeiten wir