Kosten & Krankenkasse

Mehr als den Festbetrag: Wann die Kasse ein teureres Hörgerät zahlt

Die Krankenkasse muss ein teureres Hörgerät bezahlen, wenn es Ihnen im Alltag spürbar besser hilft als ein Kassengerät. Das hat das Bundessozialgericht am 12. Juni 2025 entschieden. Ein kleiner messbarer Vorteil kann dafür reichen.

Stand: November 20266 Min. LesezeitMit Quellen belegt

Ältere Menschen im Gespräch in geselliger Runde
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Kurz gesagt

  • Normalerweise zahlt die Kasse nur den Festbetrag.
  • Hilft Ihnen ein teureres Gerät spürbar besser, kann die Kasse mehr zahlen müssen.
  • Wichtig: Antrag stellen, bevor Sie das Gerät kaufen.

Was hat das Bundessozialgericht entschieden?

Im Fall ging es um eine Frau aus Bremen mit Schwerhörigkeit auf beiden Ohren. Ihre Geräte kosteten 5.660 €. Die Kasse lehnte ab, weil der gemessene Vorteil gegenüber dem Kassengerät nur 5 Prozentpunkte betrug. Die Kasse verlangte mindestens 10.

Das Gericht gab der Frau recht (Aktenzeichen B 3 KR 13/23 R). Auch ein kleiner gemessener Vorteil kann zählen. Die Kasse muss außerdem berücksichtigen, wie Sie selbst im Alltag hören. Funktionen für Telefon oder Musik sind kein Luxus, wenn sie Ihnen wirklich helfen.

Wer profitiert von dem Urteil?

Vor allem Menschen, die beim Probetragen merken: Mit dem teureren Gerät verstehe ich deutlich mehr. Zum Beispiel in Gesellschaft, im Beruf oder am Telefon. Wer mit dem Kassengerät gut zurechtkommt, braucht keinen Antrag.

Wie stelle ich den Antrag?

  1. Probe tragen: Testen Sie beim Akustiker ein Kassengerät und das teurere Gerät, jeweils im Alltag.
  2. Unterschied festhalten: Führen Sie ein kurzes Hörtagebuch. Notieren Sie, wo Sie mit welchem Gerät besser verstehen. Der Akustiker hat dafür auch Fragebögen.
  3. Unterlagen sammeln: Verordnung, Messergebnisse des Akustikers, Kostenvoranschlag und Ihre Notizen.
  4. Antrag stellen: Schicken Sie alles an Ihre Kasse und bitten Sie um Übernahme der vollen Kosten. Verweisen Sie auf das Urteil vom 12. Juni 2025, Aktenzeichen B 3 KR 13/23 R.
  5. Erst dann kaufen: Warten Sie die Entscheidung ab. Wer vorher kauft, riskiert, die Kosten selbst zu tragen.

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Was tun, wenn die Kasse ablehnt?

Sie können innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Begründen Sie, warum Ihnen das Gerät im Alltag hilft. Lehnt die Kasse erneut ab, ist eine Klage beim Sozialgericht möglich. Sie ist für Versicherte kostenlos. Hilfe bekommen Sie bei Sozialverbänden wie dem VdK oder SoVD.

Häufige Fragen

Ja, das Bundessozialgericht ist das oberste Gericht für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Kassen richten sich nach seinen Urteilen.

Quellen

  1. Ärzteblatt: BSG zu Hörhilfen, 12. Juni 2025
  2. Urteil B 3 KR 13/23 R
  3. betanet: Hörhilfen, Mehrkosten und Widerspruch

Geschrieben von Daniel, Gründer

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