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Kurz gesagt
- Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen festen Betrag pro Hörgerät, den Festbetrag.
- Sie zahlen 10 € Zuzahlung pro Gerät, also 20 € für beide Ohren.
- Teurere Geräte kosten einen Eigenanteil. Den zahlen Sie nur, wenn Sie sich bewusst dafür entscheiden.
- Voraussetzung ist eine Verordnung vom HNO-Arzt.
Wie viel zahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festbetrag von 704,37 € netto pro Gerät, wenn Sie auf beiden Ohren ein Hörgerät bekommen. Mit Mehrwertsteuer sind das 753,68 €. Dieser Betrag gilt seit April 2022.
Brauchen Sie nur auf einem Ohr ein Gerät, kommt ein Zuschlag von 151,96 € netto hinzu. Bei an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit ist der Festbetrag etwas höher.
Der Festbetrag deckt nicht nur das Gerät. Er umfasst auch die Anpassung beim Akustiker und die Betreuung in den folgenden Jahren.
Was zahle ich selbst?
Sie zahlen die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Gerät. Bei einem Hörgerät sind das in der Praxis immer 10 €, bei zwei Geräten 20 €.
- Hörgerät ohne Aufpreis
- Wer zahlt?Krankenkasse
- BetragFestbetrag
- Gesetzliche Zuzahlung
- Wer zahlt?Sie
- Betrag10 € pro Gerät
- Gerät mit Zusatzfunktionen
- Wer zahlt?Sie
- BetragEigenanteil, freiwillig
- Batterien (ab 18 Jahren)
- Wer zahlt?Sie
- Betraglaufende Kosten
Wer von Zuzahlungen befreit ist, zahlt auch die 10 € nicht. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Ihre Belastungsgrenze für das Jahr erreicht haben.
Wichtig
Holen Sie sich die Verordnung vom HNO-Arzt, bevor Sie ein Gerät kaufen. Ohne Verordnung zahlt die Kasse nicht.
Bekomme ich ein gutes Hörgerät ohne Aufpreis?
Ja. Der Akustiker muss Ihnen mindestens ein Hörgerät anbieten, das ohne Eigenanteil auskommt. Diese Kassengeräte sind heute digital und passen sich automatisch an viele Hörsituationen an.
Was sie oft nicht haben: Bluetooth für das Handy, eine App oder einen Akku. Ob Ihnen das wichtig ist, merken Sie am besten beim Probetragen.

Wann zahle ich mehr als 10 €?
Sie zahlen mehr, wenn Sie ein Gerät wählen, das teurer ist als der Festbetrag. Die Differenz ist Ihr Eigenanteil. Sie bestätigen ihn vorher schriftlich mit einer Mehrkostenerklärung.
Typische Gründe für einen Eigenanteil sind ein Akku, Bluetooth, ein besonders kleines Gerät oder eine bessere Leistung in lauter Umgebung. Je nach Gerät reicht der Eigenanteil von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro pro Ohr.
Seit einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2025 muss die Kasse in manchen Fällen auch ein teureres Gerät bezahlen, wenn es Ihnen nachweisbar deutlich besser hilft.
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Was brauche ich, damit die Kasse zahlt?
Sie brauchen eine Verordnung vom HNO-Arzt. Der Arzt misst Ihr Gehör und stellt die Verordnung aus, wenn die Werte die Grenzen der Hilfsmittel-Richtlinie erreichen. Mit der Verordnung gehen Sie innerhalb von 28 Tagen zum Akustiker.
Wie viel Sie genau zahlen, rechnet unser Zuschuss-Rechner für Sie aus.
Was gilt für Privatversicherte und Beamte?
Privat Versicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Viele Tarife zahlen einen Prozentsatz des Preises oder bis zu einem Höchstbetrag. Fragen Sie vor dem Kauf schriftlich nach.
Für Beamte zahlt die Beihilfe einen Teil. Beim Bund und in vielen Ländern sind bis zu 1.500 € pro Ohr beihilfefähig, alle fünf Jahre. Den Rest übernimmt die private Restkostenversicherung je nach Tarif.
Häufige Fragen
Quellen
- betanet: Hörhilfen, Festbeträge, Zuzahlung, Verordnung, Wiederversorgung
- hoer-gut.com: Festbetrag seit April 2022
- § 61 SGB V, Zuzahlungen
- Zentrale Bezügestelle Brandenburg: Beihilfe Hilfsmittel
Geschrieben von Daniel, Gründer
Recherchiert seit 2026 zu Hörgeräten, Krankenkassen und Hörtests und belegt jede Angabe mit Quellen. So arbeiten wir