Festbetrag
Den festen Betrag pro Gerät zahlt die gesetzliche Kasse, wenn eine Verordnung vom HNO-Arzt vorliegt. Seit April 2022 sind das 753,68 € pro Gerät bei zwei Ohren.
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Ihr Ergebnis
20 €
So viel zahlen Sie für zwei Hörgeräte ohne Aufpreis: die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Gerät. Den Rest übernimmt Ihre Krankenkasse.
| Krankenkasse übernimmt pro Gerät | bis 753,68 € |
|---|---|
| Ihre Zuzahlung | 2 × 10 € |
| Sie zahlen | 20 € |
Beispielrechnung. Die genauen Beträge legt Ihre Kasse fest. So setzen sich die Kosten zusammen
Werbelink: Sie werden zu unserem Partner weitergeleitet. Für eine Anfrage erhalten wir eine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.
Den festen Betrag pro Gerät zahlt die gesetzliche Kasse, wenn eine Verordnung vom HNO-Arzt vorliegt. Seit April 2022 sind das 753,68 € pro Gerät bei zwei Ohren.
10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 € pro Gerät. Bei Hörgeräten sind das praktisch immer 10 €.
Nur bei Geräten mit Zusatzfunktionen wie Akku oder Bluetooth. Freiwillig und vorher schriftlich vereinbart. Die Spanne im Rechner ist ein grober Richtwert.